Reglement 2022

Reglement 2023
& Bulletins 
Bulletin 1 – Download vom 23.5.2023 

 

Reglement 2023 Download

Bulletin 1

Bulletin 2

Auszug aus dem Reglement
1. VERANSTALTER / BESCHREIBUNG DER VERANSTALTUNG
Veranstalter

Kitzbühel Pro-Motion GmbH
Sportfeld 2
6370 Kitzbühel
Österreich

Organisationskomitee

Mag. Florian Zinnagl (Vorsitzender)
Rupert Mayr-Reisch (Mitglied)
Rudi Höfinger (Mitglied)
Dr. Hartmut Fromm (Mitglied)
Dr. Clemens Winkler (Mitglied)
Mike Mayr-Reisch (Mitglied)

Sportdirektor

Rallyeleiter & Roadbook

Zeitnahme-GPS Timing & Auswertung

Mag. Wolfgang Nölscher

Detlef Ruf

KART-DATA timing service

Streckensicherung

Motorsportclub Kitzbühel

Teilnehmer-Verbindungsmann

Presseleitung

Rallye-Arzt

Josef Pointinger

Stefan Arnreiter

Dr. Helmuth Obermoser

Technische Jury:
Jury für technische Bewertung und Bewertung der Originalität und Restauration, sowie technischer und optischer Zustand der Fahrzeuge:

DI Werner Amend (Vorstand)
Kfz.-Mstr. Matthias Grubert
DI Werner Gausch

1.1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Die Kitzbüheler Alpenrallye 2023 ist eine Gleichmäßigkeits- und Zuverlässigkeitsfahrt für klassische Automobile.

Die 36. KITZBÜHELER ALPENRALLYE 2023 wird in vier Wertungen ausgeschrieben:

a) Sport plus

d.h. klassische touristische Rallye mit Wertungsprüfungen (WPs), gemessen mit Lichtschranke und/oder Schlauch sowie Wertungsprüfungen mit Schnittgeschwindigkeit (GLPs), gemessen mit GPS-Transpondertechnik. Die Sport plus Gruppe ist nur gemäß den Bestimmungen der Sanduhrwertung ausgeschrieben.

b) Sport

d.h. klassische touristische Rallye mit Wertungsprüfungen (WPs), gemessen mit Lichtschranke und/oder Schlauch sowie Wertungsprüfungen mit Schnittgeschwindigkeit (GLPs), gemessen mit GPS-Transpondertechnik. In der Sport Gruppe ist keine Sanduhrwertung ausgeschrieben.

c) Classic

d.h. klassische touristische Rallye mit Wertungsprüfungen (WPs), gemessen mit Lichtschranke und/oder Schlauch. In der Classic Gruppe ist keine Sanduhrwertung ausgeschrieben.

d) Exceptional

Besondere und seltene Fahrzeuge ohne Beschränkung des Baujahres können an der Alpenrallye teilnehmen. d.h. touristische Rallye mit Wertungsprüfungen (WPs), gemessen mit Lichtschranke und/oder Schlauch. In der Exceptional Gruppe ist keine Sanduhrwertung ausgeschrieben. Der Veranstalter behält sich die Auswahl der Fahrzeuge vor.

Die Veranstaltung führt über ca. 600 km und enthält ca. 15 Wertungs- prüfungen (WPs) sowie ca. 15 Gleichmäßigkeitsprüfungen (GLPs). (Änderungen aus organisatorischen Gründen vorbehalten).

Auf der gesamten Strecke gelten die Bestimmungen der österreichischen und deutschen Straßenverkehrsordnung. Auf die Einhaltung der Geschwindigkeits-Limits, das Mitführen von Warndreieck, Warnwesten sowie die Empfehlung, auch am Tag mit eingeschaltetem Abblendlicht zu fahren, wird ausdrücklich hingewiesen.

Die Streckenführung, Zeitkontrolle etc. werden beschrieben durch das Roadbook und die Zeitkarten, welche die Teams als Information erhal- ten, um die Gleichmäßigkeitsrallye korrekt durchführen und vollenden zu können.

Während der Rallye ist die offizielle Veranstalterzeit gültig, die per GPS ausgestrahlt wird. Die Uhrzeit ist am Start einsehbar.

1.2. Teilnehmer-Verbindungsmann
Die grundsätzliche Aufgabe des Teilnehmer-Verbindungsmannes ist es, den Teams Informationen oder Klarstellungen in Zusammenhang mit den Bestimmungen und dem Ablauf der Veranstaltung zu erteilen. Die genauen Aufenthaltsorte und -zeiten während der gesamten Veranstaltung werden bei der Dokumentenabnahme und beim Veranstaltungsbüro veröffentlicht. Der Teilnehmer-Verbindungsmann wird durch eine orange Warnweste als „Teilnehmer-Verbindungsmann“ kenntlich sein.

2. ZUGELASSENE FAHRZEUGE
Teilnahmeberechtigt sind Teams mit automobilen Klassikern bis Baujahr 1975, die eine gültige Straßenzulassung besitzen. ACHTUNG: Das Starterfeld ist begrenzt. Spezielle Rallye und Rennsportfahrzeuge von Baujahr 1976 bis 1981 mit Straßenzulassung müssen eine genaue Beschreibung und Historie über das angemeldete Fahrzeug obligatorisch mit der Nennung abgeben. Die Teilnahme erfolgt nach Entscheidung des Organisationskomitees auf Einladung des Veranstalters.

Klasseneinteilung (ausgenommen sind Exceptional Cars)

Die Klassen sind nach Perioden gemäß FIA Anhang K eingeteilt

Periode A – D:
Periode E – H1 (H2):

Periode H2 – I2

bis 31.12.1946

vom 01.01.1947 bis 31.12.1975

vom 01.01.1976 bis 31.12.1981
(der Veranstalter behält sich eine Annahme für Fzg. mit besonderem historischem Wert dieser Epoche vor)

2.1. FAHRZEUGZULASSUNG / FAHRZEUGKENNZEICHEN / STARTREIHENFOLGE
Zugelassen sind alle Automobile, die den Vorschriften der StVO Österreichs und Deutschlands entsprechen. Dazu gehören auch schwarze Saisonkennzeichen und Oldtimerzulassungen als H-Kennzeichen sowie rote 07er-Nummern.

Der Start erfolgt für alle Wertungen am ersten Rallyetag zum Prolog in Startnummernreihenfolge, die niedrigste Startnummer zuerst. Zur 2. Etappe am Freitag und 3. Etappe am Samstag starten die Teilnehmer der Sport plus Sport Wertung nach dem Vortagsgesamtergebnis – NICHT in der Startnummern Reihenfolge. Die Teilnehmer der Classic Wertung sowie Exceptional Wertung starten immer in Startnummernreihenfolge.

Die Teilnehmer der Sport plus & Sport Wertung starten auf allen Etappen vor den Teilnehmern der Classic & Exceptional Wertung. Nach dem letzten Teilnehmer der Sport Wertung und dem ersten Teilnehmer der Classic Wertung wird ein Abstand von fünf Minuten eingerichtet. Nach dem letzten Teilnehmer der Classic Wertung und dem ersten Teilnehmer der Exceptional Wertung wird ebenfalls ein Abstand von fünf Minuten eingerichtet.

2.2. ZUGELASSENE TEAMS
Ein Team besteht aus 1. Fahrer und 2. Fahrer (=Beifahrer) gemäß der Anmeldung. Fahrerwechsel zwischen 1. und 2. Fahrer ist erlaubt. Der Fahrzeuglenker muss im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Die Kontrolle der gültigen Fahrerlaubnis erfolgt bei der Dokumentenabnahme. Siehe auch Art. 9 – Startnummernvergabe, Fahrzeug- und Teamwechsel

Kein Team-Mitglied darf unter 16 Jahre alt sein.

3. NENNUNG – NENNGELD
Die Anmeldung zur 36. KITZBÜHELER ALPENRALLYE 2023 bis zum Montag, 10. April 2023 24:00 Uhr an den Veranstalter zu senden. Das offizielle Nennformular oder das Online-Anmeldeformular, erreichbar über die Website www.alpenrallye.at, ist dabei zwingend auszufüllen. Zusätzlich sind eine Kopie des gültigen Führerscheins des Fahrzeuglenkers sowie ein hochauflösendes Fahrzeugbild (möglichst in digitaler Form) an das Organisationsbüro zu übermitteln. Mit der Teilnahmebestätigung ist die Anerkennung dieses Reglements verbunden.

Das Nenngeld beträgt:

a) Einzelnennung: € 2.800,- exkl. Unterbringung

ab € 3.400,- inkl. Hotel (2 Pers., 3 Nächte)

b) Teamnennung: kostenlos

Die Teamnennung (Mannschaftswertung) kann bis Donnerstag, 25. Mai 2023 21:00 Uhr online unter www.alpenrallye.at/teamwertung erfolgen oder im Rallyebüro abgegeben werden.
Jedes Fahrzeug kann nur für ein Team genannt werden. Ein Team besteht aus mindestens 3 bis maximal 4 Fahrzeugen und kann unter einem frei ausgewählten Teamnamen genannt werden.

Im Nenngeld enthalten sind zudem die Rallye-Unterlagen, Rallye-Verpflegung, Pannendienst für Notfälle im Laufe der Etappen sowie zwei Abendveranstaltungen.

Gleichzeitig mit der Übermittlung der Anmeldeunterlagen ist das Nenngeld auf folgendes Konto zu überweisen: Sparkasse der Stadt Kitzbühel

Kontoinhaber: Kitzbühel Pro-Motion GmbH

IBAN: AT57 2050 5000 0030 1457, BIC: SPKIAT2KXXX

Als Buchungstext ist der Name des Fahrers unbedingt anzugeben.

3.1. TEILNAHMEBESTÄTIGUNG
Die Annahme von angemeldeten Fahrzeugen erfolgt gemäß den in Art. 2 genannten Bestimmungen. Die Teilnahmebestätigung wird ausschließlich schriftlich per E-Mail oder Briefpost übermittelt.

3.2. STORNO – RÜCKERSTATTUNG
a) 100% bei Ablehnung der Nennung des Bewerbers.

b) 100% im Falle, dass die Veranstaltung abgesagt wird.

Bei Absage der Teilnahme durch den Teilnehmer innerhalb vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, also nach dem 25. April 2023 erfolgt KEINE Rückerstattung des Nenngelds.

Bei Absage vor dem 25. April 2023 wird bei Rückerstattung des Nenngelds eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 300,- abgezogen.

c) es gelten die jeweiligen Stornorichtlinien des ausgewählten Hotels

3.3. ERGÄNZUNGEN ZU DEN BESTIMMUNGEN
Die Bestimmungen der vorliegenden Reglements können, wenn notwendig, vom Veranstalter geändert werden. Jede Änderung oder Zusatzbestimmung wird in einer durchnummerierten und datierten Durchführungsbestimmung (Bulletin) herausgegeben, welche ein Bestandteil des vorliegenden Reglements ist. Jede Durchführungsbestimmung, herausgegeben nach Beginn der administrativen Abnahme, muss vom Sportdirektor und/oder Rallyeleiter unterschrieben sein. Diese Bulletins sind Bestandteil des Reglements und werden vor dem Veranstaltungsbüro an der offiziellen Aushang­tafel veröffentlicht und/oder kann direkt an die Teilnehmer verteilt werden, diese müssen das zur Kenntnis nehmen und mit ihrer Unterschrift bestätigen, außer es ist während des Ablaufes der Veranstaltung nicht möglich.

3.4. ANWENDUNG UND AUSLEGUNG DES REGLEMENTS
Der Rallyeleiter ist zur Anwendung der Bestimmungen des vorliegenden Reglements während des Ablaufes der Veranstaltung verpflichtet. Jeder unerwartete Fall wird vom Sportdirektor untersucht und entschieden. In Zweifelsfällen ist allein der DEUTSCHE TEXT des vorliegenden Reglements maßgebend.

4. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Haftungsausschluss für die Ausschreibung:

Die Teilnehmer verstehen und kennen alle Risiken und Gefahren des Motorsports und akzeptieren sie völlig. Sollte ein Teilnehmer während einer Veranstaltung verletzt werden, erklärt er durch Abgabe seiner Nennung zu dieser Veranstaltung ausdrücklich, dass er jede medizinische Behandlung, Bergung, Beförderung zum Krankenhaus oder anderen Notfallstellen gutheißt. All diese Maßnahmen werden durch vom Veranstalter dafür abgestelltes Personal in bestem Wissen sowie in deren Abschätzung des Zustandes des Teilnehmers ergriffen. Die Teilnehmer verpflichten sich, alle damit verbundenen Kosten zu übernehmen, sofern diese nicht durch andere Versicherungsverträge abgedeckt sind. Die Teilnehmer verzichten für sich und ihre Rechtsnachfolger daher auch für jede Versicherungsgesellschaft, mit der sie eventuell zusätzliche Verträge abgeschlossen haben, auf jegliche direkte und indirekte Schadenersatzforderungen gegen den Veranstalter, dessen Funktionäre bzw. Organisator oder Rennstreckenhalter, sowie jede weitere Person oder Vereinigung, die mit der Veranstaltung zu tun hat (einschließlich aller Funktionäre und für die Veranstaltung Genehmigungen erteilende Behörden oder Organisationen) sowie andere Bewerber und Fahrer, insgesamt „Parteien“ genannt. Die Teilnehmer erklären durch Abgabe ihrer Nennung zu dieser Veranstaltung, dass sie unwiderruflich und bedingungslos auf alle Rechte, Rechtsmittel, Ansprüche, Forderungen, Handlungen und/oder Verfahren verzichten, die von ihnen oder in ihrem Namen gegen die „Parteien“ eingesetzt werden könnten. Dies im Zusammenhang mit Verletzungen, Verlusten, Schäden, Kosten und/oder Ausgaben (einschließlich Anwaltskosten), die den Teilnehmern aufgrund eines Zwischenfalls oder Unfalls im Rahmen dieser Veranstaltung erwachsen.

Die Teilnehmer erklären durch Abgabe ihrer Nennung zu dieser Veranstaltung unwiderruflich, dass sie auf alle Zeiten die „Parteien“ von der Haftung für solche Verluste befreien, entbinden, entlasten, die Parteien schützen und sie schadlos halten. Die Teilnehmer erklären mit Abgabe ihrer Nennung zu dieser Veranstaltung, dass sie die volle Bedeutung und Auswirkung dieser Erklärungen und Vereinbarungen verstehen, dass sie freien Willens diese Verpflichtungen eingehen und damit auf jedes Klagerecht aufgrund von Schäden gegen die „Parteien“ unwiderruflich verzichten, soweit dies nach der österreichischen Rechtslage zulässig ist.

Die Teilnehmer verzichten für sich und ihre Rechtsnachfolger jedenfalls gegenüber den „Parteien“, daher insbesondere gegenüber dem Veranstalter, dessen Funktionäre bzw. Organisator oder Rennstreckenbetreibern, bzw. gegenüber der für diese Veranstaltung Genehmigungen ausstellenden Behörden oder Organisationen auf sämtliche Ansprüche betreffend Schäden welcher Art auch immer die mit dem typischen Sportrisiko verbunden sind, insbesondere auf alle typischen und vorhersehbaren Schäden. Dies auch für den Fall leichter Fahrlässigkeit der „Parteien“.

4.1. SCHIEDSVEREINBARUNG
Schiedsvereinbarung für die Ausschreibung:

a) Alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und aus Schadensfällen (Personen-, Sach-, oder Vermögensschäden) zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter und Organisator sowie dessen Funktionären im Zusammenhang mit dieser Motorsportveranstaltung, sind unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte endgültig durch ein Schiedsgericht zu entscheiden.

b) Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern, nämlich dem Obmann und zwei Beisitzern. Der Obmann muss Rechtsanwalt oder ehemaliger Richter und in Haftungsfragen im Zusammenhang mit dem Motorsport erfahren sein.

c) Jede Partei ernennt binnen zwei Wochen ab Bekanntgabe der Absicht einen Schiedsstreit zu beginnen einen Beisitzer. Wird der Streit von mehreren Klägern anhängig gemacht oder richtet er sich gegen mehrere Beklagte, erfolgt die Benennung des Schiedsrichters im Einvernehmen zwischen den Streitgenossen. Die Beisitzer wählen den Obmann. Können sie sich über die Person des Obmannes nicht binnen zwei Wochen einigen, so ist der Obmann auf Antrag eines Beisitzers unter Bedachtnahme auf Punkt b) vom Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Wien zu ernennen. Die Beisitzer können den so ernannten Obmann aber jederzeit einvernehmlich durch einen anderen ersetzen.

d) Ernennt eine Partei nicht binnen zwei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Aufforderung der Gegenseite seinen Beisitzer, oder können sich mehrere Streitgenossen binnen dieser Frist nicht auf einen Beisitzer einigen, so ist der Beisitzer auf Antrag der anderen Partei vom Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Wien zu ernennen. Gleiches gilt wenn ein Beisitzer aus dem Amt ausscheidet und binnen zwei Wochen die betroffene Partei keinen Nachfolger bestimmt.

e) Wenn ein Schiedsrichter das Amt nicht annimmt, die Ausübung verweigert oder ungebührlich verzögert oder handlungsunfähig wird, gelten für die Ersatznennung das Vorhergesagte sinngemäß.

Zugleich ist der betroffenen Schiedsrichter abzuberufen.

f) Das Schiedsgericht gestaltet sein Verfahren unter Bedachtnahme auf die subsidiären gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich frei. Das Schiedsgericht tagt in Wien. Das Schiedsgericht kann die von ihm zur Klärung des Sachverhaltes erforderlich gehaltenen Umstände auch ohne Antrag ermitteln und Beweise aufnehmen.

g) Das Schiedsgericht entscheidet mit einfacher Mehrheit. Der Schiedsspruch ist eingehend zu begründen. Das Schiedsgericht entscheidet auch über die Kostentragung sowohl der Kosten des Schiedsverfahrens als auch der anwaltlichen Vertretung. Die Schiedsrichter sind nach den Bestimmungen des österreichischen Rechtsanwaltstarifs zu entlohnen.

h) Das Schiedsgericht ist unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte auch berechtigt, einstweilige Verfügungen zu erlassen, sofern vorher dem Gegner Gelegenheit zur Äußerung gegeben wurde. Eine einstweilige Verfügung kann über Antrag bei wesentlicher Änderung der Umstände auch aufgehoben werden.

i) Die Sportgerichtsbarkeit bleibt von dieser Schiedsvereinbarung unberührt.

5. VERSICHERUNG
Der Veranstalter ist Haftpflicht versichert: € 10.000.000 für Personen- und Sachschäden

6. MEDIENBERICHTERSTATTUNG
Die teilnehmenden Teams geben ihre Zustimmung, dass der Veranstalter alle mit der Veranstaltung verbundenen Ereignisse über Medien verbreiten kann, ohne dass hieraus Ansprüche jedweder Art gegen den Veranstalter oder die veröffentlichenden Medien geltend gemacht werden können. Eine Einwilligungserklärung zur EU-Datenschutz-Grundverordnung liegt zum Unterschreiben bereit.

7. ABLAUF DER VERANSTALTUNG
7.1. DOKUMENTAUSGABE
Die Dokumentenausgabe hat allgemeinen Charakter und muss vor der technischen Abnahme durchgeführt werden. Ort und Zeitpunkt der Dokumentenausgabe sind dem Zeitplan im Reglement zu entnehmen.
Folgende Dokumente sind dem Veranstalter bei der Dokumentenausgabe vorzulegen:

• gültiger Führerschein des Fahrers/der Fahrerin
• evtl. Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers (wenn Fahrer nicht Eigentümer des genannten Fahrzeugs ist)

Bei der Dokumentenabnahme werden folgende Unterlagen übergeben:
• diverse Startnummern-Kleber bzw. -Schilder (siehe Art. 7.5.)
• Rallye-Umhängekärtchen zur Identifikation der Teilnehmer
• Informationsbroschüre (Veranstaltungsablauf, Informationen zur Anbringung der Aufkleber/Veranstalterwerbung, wichtige Telefonnummern)
• Referenzstrecke zum Kalibrieren der Wegstreckenzähler
• diverse Erinnerungsgeschenke des Veranstalters bzw. der Sponsoren
Die Ausgabe des Roadbooks erfolgt gesondert. Ort und Zeitpunkt sind dem Zeitplan im Reglement zu entnehmen.

7.2. TECHNISCHE ABNAHME / „CONCOURS DE TECHNIQUE“
Es werden Marke/Modell des gemeldeten Fahrzeugs, Übereinstimmung mit den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (Licht, Reifen etc.) geprüft. Die Freigabe zur Teilnahme erfolgt durch die technische Jury, die mit einem speziellen Aufkleber, der auf der Windschutzscheibe eine Starterlaubnis erteilt. Veränderungen nach der technischen Abnahme, die gegen dieses Reglement verstoßen, führen zur Disqualifikation.

Achtung: Es müssen zur technischen Abnahme alle Aufkleber, Rallyeschild, etc. (wie unter Art. 7.5. beschrieben) am Fahrzeug angebracht sein. Ohne die ordnungsgemäße Anbringung erfolgt keine technische Abnahme.
Folgende Dokumente sind dem Veranstalter spätestens bei der technischen Abnahme vorzulegen:
• gültige Fahrzeugpapiere gemäß der nationalen Bestimmungen
(Herkunftsland)
• gültiger Haftpflichtversicherungsnachweis

Die Jury bewertet außerdem den Originalzustand bzw. die Restaurierung, den allgemeinen Zustand und die Originalität des Fahrzeugs für die Prämierung „Concours De Technique“.

7.3. TECHNISCHE KONTROLLEN
Während der Rallye kann die technische Jury die Überprüfung eines Fahrzeuges verlangen. Die Teilnehmer haben dafür ihre Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen. Im gegenteiligen Fall wird vom Sportdirektor eine Strafe festgelegt.

7.4. START-ZEITABSTAND
Der Abstand zwischen den Fahrzeugen an Zeitkontrollen (ZKs) kann 30 Sekunden oder 1 Minute betragen. Die Startzeitenliste für die bevorstehende Etappe wird am offiziellen Aushang und an den Zeitkontrollen (ZK) veröffentlicht. Ort und Zeitpunkt sind dem Zeitplan im Reglement zu entnehmen. Es gilt die Veranstalter-Uhrzeit, die an der jeweiligen Zeitkontrolle einzusehen ist.

7.5. STARTNUMMERN / WERTUNG
Zur Kennzeichnung des Fahrzeugs werden je zwei runde Aufkleber und zwei Rallyeschilder bzw. Aufkleber in Schildform mit Startnummer ausgegeben, die vor der technischen Abnahme anzubringen sind. Diese müssen vorne und hinten bzw. an beiden Seiten des Fahrzeuges fix, an einem gut sichtbaren Platz während der gesamten Rallye angebracht sein. Sie dürfen auf keinen Fall, auch nicht teilweise, das amtliche Kennzeichen verdecken. (Eine detaillierte Erklärung inkl. Abbildung finden Sie in Ihren Unterlagen, die Ihnen vor Ort ausgehändigt werden.) Wird zu einem Zeitpunkt der Veranstaltung festgestellt, dass eine Startnummer oder ein Rallyeschild fehlt bzw. schlecht sichtbar ist, so werden Strafpunkte auferlegt (siehe Art. 24. Punktekatalog). Alle Aufkleber bzw. Schilder müssen in ihrer Gesamtheit erkennbar sein. Jegliche Änderung bedarf einer Abstimmung mit der Rallyeleitung.

Die vom Veranstalter angegebene Werbung muss respektiert und angebracht werden.
Der Veranstalter stellt jedem Team

• 1 kleine Startnummer für die Fahrzeugfront
• 2 Startnummern-Aufkleber, Ø ca. 40 cm inkl. Sponsoren-Werbung,
seitlich an den Türen anzubringen
• 2 Rallye-Schilder oder -Aufkleber in Schildform (wie in der Anmeldung
angegeben) mit Veranstaltungstitel und Startnummer,
inkl. Sponsoren-Werbung, vorne und hinten zu montieren
• 2 Namensaufkleber inkl. Sponsor-Aufdruck (müssen links und
rechts angeklebt werden)
• 1 Technische-Abnahme-Aufkleber (transparent) (wird von der Technischen Jury nach erfolgreicher technischer Abnahme auf die Windschutzscheibe aufgeklebt und dient als Starterlaubnis) Alle anderen Aufkleber (z.B. konkurrierende Sponsorenwerbung) müssen überdeckt bzw. entfernt werden. Auch Startnummern von vorhergehenden Veranstaltungen müssen mit Klebeband X-förmig deutlich sichtbar durchgestrichen oder komplett entfernt werden. Nichtentfernen oder Nichtabkleben einer vorhergehenden Startnummer, wird mit Strafpunkten belegt (siehe Art. 24. Punktekatalog).

8. TEILNEHMERBESPRECHNUNG
Vor dem Start der Veranstaltung wird eine verbindliche Teilnehmerbesprechung abgehalten. Hier werden aktuelle und sicherheitsrelevante
Information seitens des Veranstalters an die Teilnehmer weitergegeben. Die Teilnahme ist für mindestens ein Mitglied jedes Teams verpflichtend und muss mit einer Unterschrift belegt werden (Ort und Zeitpunkt sind dem Zeitplan im Reglement zu entnehmen). Das Nichterscheinen wird mit Strafpunkten belegt (siehe Art. 24. Punktekatalog).

9. STARTNUMMERNVERGABE / FAHRZEUG- UND TEAMWECHSEL
Startnummern werden nach Baujahr vergeben, sollte ein Teilnehmer sein genanntes Fahrzeug wechseln behält er seine Startnummer ungeachtet
eventueller Baujahrveränderungen. Der Veranstalter behält sich jedoch vor, den Teilnehmer hinter dem Feld einzuordnen oder seine Nennung zurückzuweisen. Bei einem Fahrzeugwechsel während der Veranstaltung wird das Team nur in die Tageswertung und nicht in die Gesamt- und Klassenwertung aufgenommen.

Ein Fahrer- oder Beifahrerwechsel ist möglich, muss jedoch dem Veranstaltungsbüro vorab schriftlich mitgeteilt und vom Sportdirektor genehmigt werden.

Bis maximal zwei Personen können bei der Classic & Exceptional Wertung nach vorheriger Anmeldung mitfahren. Die Anwesenheit einer nicht gemeldeten Person im Fahrzeug wird mit Strafpunkten geahndet (siehe Art. 24. Punktekatalog). Zusätzliche Personen (auch Hunde) können NUR bei der Classic & Exceptional Wertung, nach Anmeldung bei der Rallyeleitung mitfahren (Mindestalter 16 Jahre).

In den Gruppen Sport plus & Sport sind KEINE weitere Personen (auch Hunde) im Fahrzeug zulässig. Dies wird mit Strafpunkten belegt (siehe Art. 24. Punktekatalog).

10. SERVICE/REPARATUR/RESTART
Sollte ein Team, aus welchem Grund auch immer, eine Etappe nicht starten oder beenden können, besteht die Möglichkeit, am Folgetag erneut zu starten. Der erneute Start muss im Rallyebüro spätestens 60 Minuten vor Veröffentlichung der Startzeitenliste der nächsten Etappe (Ort und Zeitpunkt sind dem Zeitplan im Reglement zu entnehmen) schriftlich oder mündlich bekanntgegeben werden. Sollte die erneute Anmeldung nicht fristgerecht im Rallyebüro eingehen, erscheint das Team nicht auf der Startzeitenliste und ist demnach nicht startberechtigt. Die Startorder für wieder zugelassene Fahrzeuge obliegt der Entscheidung der Rallyeleitung. Um gewertet zu werden, muss das Fahrzeug die letzte Zeitkontrolle der Veranstaltung passieren. Alle bis dahin nicht angefahrene Kontrollstellen und Wertungsprüfungen werden gemäß Punktekatalog Art. 24. geahndet. Teams, die Service- und/oder Begleitfahrzeuge einsetzen wollen, müssen diese vorher anmelden. Das Fahrerteam, welches ein Serviceteam und/oder Begleitfahrzeuge einsetzt, ist für dieses mitverantwortlich. Die Service- und/oder Begleitfahrzeuge unterliegen dem Reglement und erhalten gesonderte Streckeninformationen mit allen relevanten Informationen (z.B. Umfahrungshinweise). Service- und/oder Begleitfahrzeuge dürfen auf der Strecke niemals vor dem zu betreuenden Fahrzeug fahren. Tanken und Reparaturen sind während der Rallye erlaubt, ausgenommen an jenen Stellen, die im Roadbook als Verbotszone ausgewiesen sind. Es ist darauf zu achten, keine anderen Rallye-, Verkehrsteilnehmer, Passanten oder Anwohner zu behindern. Verstöße werden gemäß Punktekatalog Art. 24. geahndet und gehen zu Lasten des Fahrerteams.

11. ROADBOOK & BORDKARTE (ZEITKARTE)
Das Roadbook und die Bordkarten (Zeitkarten) werden nicht bei der Dokumentenabnahme ausgegeben. Ort und Zeitpunkt sind dem Zeitplan im Reglement zu entnehmen. Die Vollständigkeit des Roadbooks sowie der Bordkarten ist vor der Rallye zu prüfen und liegt in der Verantwortung der Fahrer.

Im Roadbook ist der genaue Streckenverlauf im Detail beschrieben und bildet die Grundlage einer Rallye. Das Einhalten der Fahrtstrecke ist in der vorgegebenen Reihenfolge (fortlaufend nummeriert) unbedingt einzuhalten. Weiter sind alle zur Veranstaltung relevanten Informationen (Zeitplan, Wertungsabschnitte, Zeit- und Durchfahrtskontrollen, Übersichtskarten mit wichtigen Standorten, wichtige Telefonnummern etc.) enthalten. Die Wegstreckenbeschreibung erfolgt nach sogenannten Chinesenzeichen. Die Entfernungen und Schnitte werden in Kilometer und Meilen angegeben.

Die sogenannten Bordkarten (Zeitkarten) werden zusammen mit dem Roadbook ausgegeben und dienen der Dokumentation für die zurückgelegte Fahrtstrecke (Zeiteinträge, Durchfahrtskontrollen etc.).

Die Bordkarten (Zeitkarten) enthalten die vorgegebenen Fahrzeiten zwischen den einzelnen Zeitkontrollen (ZKs) sowie Durchfahrtskontrollen (DKs) und sind den Funktionären an den Kontrollstellen persönlich zum Eintrag vorzulegen. Der Funktionär (vom Veranstalter autorisierte Organisationsperson) ist die einzige Person, der eine Änderung/einen Zeiteintragung in der Zeitkarte vornehmen darf. Ausgenommen sind speziell gekennzeichnete Felder, die für Notizen des Teilnehmers verwendet werden dürfen.

Jedes Team ist für seine Bordkarten (Zeitkarten) selbst verantwortlich. Der Verlust einer Bordkarte (Zeitkarte), das Fehlen von geforderten Kontrollstempeln oder das nicht Abgeben am Ende eines Abschnitts/Etappe wird bestraft (siehe Art. 24. Punktekatalog).

Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass der Verlust des ausgehändigten Roadbooks mit Strafpunkten belegt wird (siehe Art. 24. Punktekatalog). Außerdem wird eine Gebühr von € 50,00 für den Ersatz erhoben. Der Veranstalter ist nicht verpichtet Ersatz zu gewährleisten, da die Auflage der Roadbooks limitiert ist. Für die Vollständigkeit & Vollzähligkeit der Unterlagen & Dokumente nach Übergabe ist das Team selbst verantwortlich.

12. STARTZEITEN
Die Fahrzeuge werden bei der Kitzbüheler Alpenrallye im Abstand von 1 Minute oder 30 Sekunden gestartet. Die Startzeiten am Start sind verbindlich einzuhalten. Jede Abweichung zu früh oder zu spät an der jeweiligen Kontrollstelle (siehe auch Art. 13.2. Zeitkontrollen) wird bestraft (siehe Art. 24. Punktekatalog).
Die Startzeitenliste für die bevorstehende Etappe wird am offiziellen Aushang vor dem Veranstaltungsbüro und an der entsprechenden Zeitkontrolle (ZK) veröffentlicht. Ort und Zeitpunkt sind dem Zeitplan im Reglement zu entnehmen. Es gilt die Veranstalter-Uhrzeit, die an der jeweiligen Zeitkontrolle einzusehen ist.

13. KONTROLLSTELLEN
Alle Kontrollstellen, d.h. Durchfahrts- und Zeitkontrollen, werden mit Kontrollschildern gekennzeichnet (siehe Anhang im Reglement). Das Nichtanfahren einer Kontrollstelle oder das Anfahren aus der falschen Richtung wird mit Strafpunkten belegt (siehe Art. 24. Punktekatalog). Die Kontrollstellen werden 15 Minuten vor der Soll-Ankunftszeit des ersten Teams geöffnet und 15 Minuten nach der theoretischen Ankunftszeit des letzten Teams geschlossen, außer der Rallyeleiter entscheidet anders. Teams sind verpflichtet den Anweisungen des Funktionärs am Kontrollpunkt Folge zu leisten.

13.1. Durchfahrtskontrollen (DKs) und allgemeine Bestimmungen
An einer DK wird die Durchfahrt per Stempel ohne Zeiteintrag bestätigt. Für die Vorlage der Bordkarte (Zeitkarte) zum Stempeln an der DK sowie die Richtigkeit ist das Team selbst verantwortlich. An einer DK wird vom Kontrollposten die Durchfahrt per Stempel bestätigt. Nichtanfahren einer DK oder das Anfahren aus der falschen Richtung wird mit Strafpunkten (siehe Art. 24. Punktekatalog) geahndet. Der Veranstalter behält sich die Durchführung von geheimen Durchfahrtskontrollen vor. Die Anfahrt der geheimen DKs wird mit einem Stempel auf der Bordkarte (Zeitkarte) bestätigt. Für die korrekte Eintragung ist der Teilnehmer verantwortlich.

13.2. Zeitkontrollen (ZKs)
Die Fahrzeiten für die Streckenabschnitte sind aus der Bordkarte (Zeitkarte) ersichtlich. Für zu frühes oder zu spätes Eintreffen an einer ZK gibt es Strafpunkte (siehe Art. 24. Punktekatalog). Vorzeitige Ankunft ist nur dann erlaubt, wenn es im Roadbook und der Bordkarte (Zeitkarte) klar beschrieben ist. Für die korrekte Eintragung ist der Teilnehmer verantwortlich.

Beispiel für 30 Sekunden Start-Intervall:

Sollzeit an der Zeitkontrolle: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12:30:00
Passieren des gelben Kontrollschilds: . . . . . . . . . . . . . . . . . . ab 12:29:30
Übergabe der Bordkarte (Zeitkarte) zum Zeiteintrag: . . . .12:30:00 bis 12:30:29
Das nächste Team wäre dann:
Sollzeit an der Zeitkontrolle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12:30:30
Passieren des gelben Kontrollschildes . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12:30:00
Übergabe der Bordkarte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .12:30:30 bis 12:30:59
D.h. die Einfahrt in die Kontrollzone (gelbes Schild), kann eine halbe Minute vor der benötigten Sollzeit erfolgen. Am roten Schild erfolgt nach Übergabe der Bordkarte (Zeitkarte) an das Kontrollpersonal der Zeiteintrag. Jegliche Abweichung der tatsächlichen Ankunftszeit von der Soll-Ankunftszeit werden bestraft (siehe Art. 24. Punktekatalog).

14. GEZEITETE WERTUNGSABSCHNITTE
Gezeitete Abschnitte wie Wertungsprüfungen (WPs) und Schnittprüfungen (GLPs) öffnen 15 Minuten vor der theoretischen Soll-Ankunftszeit des ersten Teilnehmerfahrzeugs und schließen 15 Minuten nach der Soll-Ankunftszeit des letzten gestarteten Fahrzeugs. Die Sollzeiten sind im Roadbook einzusehen.

14.1. Wertungsprüfungen (WPs)
Die Wertungsprüfungen (WPs) werden auf eine vorgegebene Sollzeit gefahren. Wertungsprüfungen (WPs) können auf öffentlichen Straßen und/oder auf abgesperrten Geländen ausgerichtet werden. Sollten Wertungsprüfungen (WPs) auf gesperrten Straßen stattfinden, gilt nach wie vor die StVO. Das Befahren einer Wertungsprüfung (WP) in die Gegenrichtung wird mit Strafpunkten belegt (siehe Art. 24. Punktekatalog), außer die Aufgabenstellung sieht das eindeutig vor.

Die Messungen erfolgen mit Lichtschranken und/oder Schlauch. Der Start kann auch in besonderen Fällen durch eine Startuhr, einen Buzzer, eine Ampel oder eine Lichtanlage erfolgen.

Die Wertungsprüfungen (WPs) mit ihren Aufgabenstellungen sind im Roadbook detailliert beschrieben. Ein Nichterfüllen der Aufgabenstellung (z.B.: Verlassen der Strecke, Umfahren von Pylonen oder Begrenzungen, falsche Streckenwahl) wird mit zusätzlichen Strafpunkten belegt (siehe Art. 24. Punktekatalog).

In der Regel startet der Teilnehmer selbstständig eine Wertungsprüfung (WP), außer die Beschreibung im Roadbook sieht etwas anderes vor (z.B.: Rundkurs, zwei oder mehrere Fahrzeuge starten gleichzeitig etc.), dann regelt ein Starter die Prozedur.

Der Veranstalter behält sich außerdem vor, an Wertungsprüfungen (WPs) erst kurz vor dem Start die notwendigen Fahrzeiten oder Distanzen bekannt zu geben.

Unmittelbar vor jeder Wertungsprüfung (WP) befindet sich ein gelbes Schild mit Startflaggensymbol. Das bedeutet, dass eine Wertungsprüfung (WP) unmittelbar folgt. Teilnehmer müssen ihre Vorbereitungen für die bevorstehende Wertungsprüfung (WP) VOR diesem gelben Schild treffen und zwar so, dass kein anderer Teilnehmer behindert wird. Nach dem Passieren des gelben Schildes muss der Teilnehmer sofort in die Wertungsprüfung (WP) einfahren.

Bei Behinderung anderer Teilnehmer erfolgt eine Meldung des Zeitnehmers an die Rallyeleitung. Bei einem groben Verstoß kann eine Strafe ausgesprochen werden (siehe Art. 24. Punktekatalog). Im Verlauf einer WP finden keine geheimen Schnitt-Messungen statt. Die von den Teilnehmern gefahrenen Zeiten werden wie folgt gewertet:
Über- oder Unterschreitung der Ideal/Sollzeit an den Messstellen:
pro 1/100 Sekunde = 1 Punkt
Beispiel:
Vorgeschriebene Sollzeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Sek.
a) gefahrene Zeit: 48,33 Sek. = + 0,33 Sek. . . . . . . . . . . . . . .33 Punkte
b) gefahrene Zeit: 46,79 Sek. = – 1,21 Sek. . . . . . . . . . . . . . .121 Punkte
(Weitere Beispiele für Wertungsprüfungen: siehe Anhang im Reglement).

14.1.1. KURZ-WERTUNGSPRÜFUNGEN (kWPs)
Distanz bis ca. 1.000 Meter. Der Start erfolgt mit Ampel, Startuhr, Lichtschranken und/oder Schlauch. Messung mit Lichtschranke und/oder Schlauch.
Das Anhalten während einer Kurz-Wertungsprüfung (kWP) ist verboten und wird mit Strafpunkten geahndet (siehe Art. 24. Punktekatalog). Stehende Räder auf Grund von blockierenden Bremsen werden nicht als Anhalten gewertet, erst wenn das gesamte Fahrzeug zum Stillstand gekommen ist.

14.1.3. MEHRFACH“WERTUNGS“PRÜFUNGEN (mWPs)
Eine Kombination aus Wertungsprüfungen-Varianten: zum Beispiel:
Kurz + Kurz oder Kurz + Lang. Sie können hintereinander oder ineinander liegen. Die Aufgabenstellung ist im Roadbook klar ersichtlich. Der Start erfolgt mit Ampel, Startuhr, Lichtschranken und/oder Schlauch. Messung mit Lichtschranke und/oder Schlauch. Die gefahrenen Zeiten für die einzelnen Abschnitte werden in den Ergebnislisten getrennt dargestellt, jedoch als Punktesumme der Mehrfach-WP ausgewiesen. Beispiel: Doppel-WP 2 x Start, 1 x Ziel.

14.1.4. ROLL-WERTUNGSPRÜFUNGEN (rWPs)
Bei der rWP handelt es sich um eine Kurz-Wertungsprüfung, bei der das Fahrzeug auf einer abschüssigen Straße ohne jegliche Motorunterstützung bewegt werden muss. Am gelben WP-Schild halten Sie Ihr Fahrzeug an und stellen den Motor ab. Auf Anweisung des Streckenpostens rollen Sie mit Ihrem Fahrzeug ohne Motorunterstützung vom Start bis ins Ziel. Zwischen dem gelben WP-Schild (Vorankündigung WP) und dem roten WP-Ziel-Schild (Ziel) ist das Starten des Motors untersagt und wird bei Nichtbeachtung bestraft (siehe Art. 24. Punktekatalog). Teilnehmer, deren Fahrzeug bauartbedingt Hydraulikunterstützung zum Betätigen der Bremse und/oder Lenkung benötigt, dürfen nach Absprache mit dem Streckenposten den Motor laufen lassen und im Leerlauf bergab rollen. Das Einlegen eines Ganges und Beschleunigen des Fahrzeuges mit Motorkraft zwischen dem gelben WP-Schild und den roten Ziel-Schildern ist untersagt und wird bei Nichtbeachtung bestraft (siehe Art. 24. Punktekatalog).

14.1.5. GEHEIME WERTUNGSPRÜFUNGEN (gWPs)
An jedem Rallyetag können eine oder mehrere gWPs eingebaut sein (diese können, vor, in oder nach bekannten Wertungsprüfungen oder jederzeit auf der gesamten Strecke auftauchen). Sie ist stets 50 m lang und ist mit einer Sollzeit von 8 Sek. zu absolvieren. Die Start- und Ziellinien werden durch grüne Schilder gekennzeichnet. Das Anhalten unmittelbar vor, während und unmittelbar nach der gWP ist nicht erlaubt (siehe Art. 24. Punktekatalog).

14.2. Gleichmäßigkeitsprüfungen (GLPs) – nur Sport plus & Sport Wertung
Der Ablauf und die Zielsetzungen der jeweiligen Gleichmäßigkeitsprüfung (GLP) werden im Roadbook klar beschrieben. Die Messung erfolgt mit GPS-Transpondertechnik. Der Start einer GLP erfolgt selbstständig nach eigenem Ermessen nach Erreichen des im Roadbook und durch das Schild „Startfahne auf rotem Grund“ genau gekennzeichneten Startpunkts. Eine Startzeit ist nicht vorgeschrieben. Kein Geschwindigkeitsschnitt liegt über 50 km/h und es erfolgen keine Messungen innerhalb Ortschaften und in Kreuzungsbereichen. Das Prüfungsende ist durch ein Schild „beige mit diagonalen Schrägstreifen“ gekennzeichnet.

Die Wertungen erfolgen auf 1/10-Sekunden. Auf diesen GLPs können auch Schnittwechsel eingerichtet sein. Die Messung erfolgt mit GPS-Transpondertechnik. Die Nicht-Teilnahme oder Nicht-Erfüllung einer Gleichmäßigkeitsprüfung (GLP) wird mit Strafpunkten (siehe Art. 24 Punktekatalog) belegt. Die von den Teilnehmern gefahrenen Zeiten werden wie folgt gewertet:
Über- oder Unterschreitung der Ideal/Sollzeit an den Messstellen:
pro 1/10 Sekunde = 1 Strafpunkt
Beispiel:
Vorgeschriebener Geschwindigkeits-Schnitt . . . . . . . . . . . . . . . 40 km/h
Länge der Messstrecke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,80 km (= 800 m)
Sollzeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 min 12,0 Sek.
a) gefahrene Zeit: 1 min 12,8 Sek. = + 0,8 Sek . . . . . . . .8 Strafpunkte
b) gefahrene Zeit: 1 min 10,1 Sek. = – 1,9 Sek . . . . . . . .19 Strafpunkte

15. PROTESTE GEGEN DIE ZEITNAHME
Gegen die Zeitnahme und Zeitmessung ist kein Protest zulässig

16. MITTAGSSTOPPS
Im Verlauf einer Etappe können Mittagsstopps eingerichtet sein. An der Ausfahrt des jeweiligen Standorts ist eine Zeitkontrolle (ZK) eingerichtet. Die Abschnittszeit ist im Roadbook & Bordkarte (Zeitkarte) klar ersichtlich. Die Pausenzeit ist in die Abschnittszeit eingerechnet. Zudem werden Startzeiten für den neuen, folgenden Abschnitt veröffentlicht.
Beispiel:
Sollzeit vom Start bis Zeitkontrolle (Mittagsstopp) beträgt 5 h 00 min.
Die theoretische Fahrzeit beträgt 3 h 50 min. D.h. es verbleiben 1 h 10 min für die Pause.

17. GESCHLOSSENER PARKPLATZ (PARC FERMÉ)
Der „Parc fermé“ Hahnenkammparkplatz Kitzbühel ist ausschließlich den Teilnehmerfahrzeugen und vom Veranstalter berechtigten Fahrzeugen vorbehalten und unterliegt den Bestimmungen des Veranstalters. Die Parkplätze sind für die einzelnen Startnummern gekennzeichnet. Der Teilnehmer darf nur auf der mit seiner Startnummer gekennzeichneten Parkfläche sein Fahrzeug abstellen. Verstöße gegen die Bestimmungen werden gem. Art. 24 Punktekatlog geahndet.

18. WERTUNG
Die Strafen werden in Strafpunkten ausgedrückt. Die GESAMT-WERTUNG wird durch Addition der verhängten Strafpunkte errechnet. Das Team, das die niedrigsten Gesamt-Strafpunkte hat, wird zum Sieger erklärt. Die weiteren Platzierungen ergeben sich aus den steigenden Strafpunkten. Die PERIODEN-EINZELWERTUNGEN werden auf dieselbe Art und Weise errechnet.

Für die MANNSCHAFTSWERTUNG werden die besten drei Ergebnisse verwendet. Mindestens drei Fahrzeuge einer Mannschaft müssen gewertet werden (das vierte und am schlechtesten platzierte Team ist das Streichresultat). Die Wertung erfolgt auf festgelegten Wertungsprüfungen, welche die Wertungen, Sport, Classic und Exceptional bestreiten. Da nur Wertungsprüfungen in die Mannschaftswertung kommen, die von Sport, Classic & Exceptional-Teilnehmern gefahren werden, können diese gemischt in einer Mannschaft teilnehmen. In der Berechnung der Ergebnisse zum CONCOURS de TECHNIQUE werden Zustand, Historie und Originalität bewertet und zusätzlich das Baujahr des Fahrzeuges berücksichtigt. Die zur Bergwertung (nur Sport plus & Sport) zählenden WPs, werden vor dem Start der Veranstaltung über ein Bulletin bekannt gegeben.

Bei Punktgleichheit (ex-aequo) wird das Team zum Sieger erklärt, welches das ältere Fahrzeug fährt, sollte auch da noch Gleichheit bestehen, so wird das Team zum Sieger erklärt, welches bei der ersten Wertungs-Prüfung (WP) das bessere Ergebnis erzielte.

18.1. Messgeräte & Sanduhrklasse
Sport plus (Sanduhrklasse):

Wegstreckenzähler: erlaubt sind rein mechanisch arbeitende Wegstreckenzähler, d.h. alle Abnahmen und Übertragungen (Ansteuerung Zählwerk via T-Stück & Tachowelle) dürfen nur rein mechanisch erfolgen. Zwischen Ansteuerung und Abnahme darf kein Impulsgeber installiert sein. Eine Beleuchtung des Zählwerks ist erlaubt. Nicht erlaubt sind alle elektromechanischen & elektronischen Zählwerke. Sprich, Geräte mit Abnahmen elektrischer und/oder elektronischer
Sensoren/Signale (z.B.: Sensor für Getriebe, Motor, Rad sowie Antriebs- und Kardanwellen) sowie Funk, GPS und Radar.

Uhren: es sind ausschließlich mechanisch arbeitende Uhren/Stoppuhren/Armbanduhren mit Analog-Anzeige erlaubt. Uhren dürfen nicht mit Batterien betrieben werden. Funkuhren sind ebenfalls verboten, auch wenn sie eine analoge Anzeige besitzen.

Weitere Ergänzung:
Die Zuhilfenahme von Mobiltelefon, Tablet & Computern ist nicht zulässig! Alle digitalen und akustischen Anzeigen / Hilfsmittel (z.B.: Drehzahl- und/oder Schaltpunktanzeigen etc.) sind nicht zulässig. Einzeilige Taschenrechner (ohne Speicherfunktion) dürfen verwendet werden. Hinweis zu Mobiltelefon; das Mitführen eines oder mehrere Mobiltelefone im Fahrzeug ist grundsätzlich gestattet, dürfen aber zu keiner Zeit im Verlauf einer Wertung (GLP / WP) „Griffbereit und in Sichtweite“ der Fahrzeuginsassen sein.

Die Fahrzeuge der Sport plus Wertung werden durch ein entsprechendes Symbol gekennzeichnet. Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular.
Sport, Classic & Exceptional: es sind sowohl mechanische als auch elektronische Messmittel erlaubt. Eine Sanduhrklasse ist NICHT ausgeschrieben.

19. Preise & Pokale
TBC

20. BEHINDERUNG, EINSPRÜCHE, VERKEHRSREGELN
Behinderung innerhalb eines gezeiteten Abschnitts:
Erst wenn in einer WP/GLP mehr als 20% der teilnehmenden Teams behindert werden, ist ein Anspruch auf Korrektur des Ergebnisses durch die Rallyeleitung möglich. Dieser Wert wird aus den Abweichungen des betroffenen Teams bei den übrigen WPs/ GLPs des jeweiligen Tages errechnet. Die Behinderung ist schriftlich mit aussagefähiger Begründung auf dem dafür vorgesehenen Formular im Roadbook beim Teilnehmer-Verbindungsmann, spätestens 15 min nach Eintreffen des Teams (Zeiteintrag in der Bordkarte), im Etappenziel einzureichen. Später nachgereichte Einsprüche werden nicht mehr angenommen.

Den Fahrern ist es bei Punktstrafe oder Ausschluss verboten: (siehe Art. 24. Punktekatalog)
a) vorsätzlich die Strecke zu blockieren
b) andere Teilnehmer beim Überholen zu behindern
c) sich in unsportlicher oder gar rüpelhafter Weise aufzuführen

PROTESTE, EINSPRÜCHE
Die Protestfrist endet jeweils 30 Minuten nach dem Aushang der Ergebnisse der vorangegangenen Tagesetappe. Am letzten Rallyetag endet die Protestfrist 30 Minuten nach Aushang des vorläufigen Endergebnisses. Zur Klärung von Fragen enthält das Roadbook ein entsprechendes Formular, das beim Rallyeleiter und/oder beim Teilnehmer-Verbindungsmann mit entsprechenden Kontaktdaten wie z.B. Mobilfunknummer einzureichen ist. Einsprüche gegen Ergebnisse müssen beim Rallyeleiter und/oder dem Teilnehmer-Verbindungsmann schriftlich eingereicht werden. Einsprüche gegen das Ergebnis am dritten Tag – und damit auch gegen das Gesamtergebnis – können bis 30 Minuten nach Aushang erhoben werden (es gilt die Uhrzeit auf der jeweiligen Ergebnisliste).

VERKEHRSREGELN
Während der Veranstaltung müssen die Teams die Straßenverkehrsordnung StVO des durchfahrenen Landes strikt beachten. Jedes Team, das die Verkehrsvorschriften nicht einhält, ist den Strafen nach Ermessen des Sportdirektors unterworfen. Das Überschreiten der vom Gesetz erlaubten Höchstgeschwindigkeit um mehr als 50 % bedeutet den Ausschluss des Teams. Im Falle eines Verstoßes gegen die StVO durch ein teilnehmendes Rallye-Team, muss die Polizei, die diesen Vorfall notiert hat, den Betroffenen wie einen normalen Verkehrsteilnehmer behandeln. Verstöße werden gem. Art. 24. Punktekatalog geahndet.

21. STREICHRESULTAT BEI WERTUNGSPRÜFUNGEN
Zur Ermittlung des Tagesergebnisses wird die höchste bei einer WP (bzw. bei einer Teil-WP) erzielte Punktzahl gestrichen. Nicht eliminiert werden sonstige Punkte gem. Art. 24 Punktekatalog. Das Streichresultat wird im Gesamtergebnis nach der jeweiligen Etappe berücksichtigt.

22. AUSHANG DER ERGEBNISSE
Die offiziellen Ergebnisse werden an vom Veranstalter genannten Plätzen veröffentlicht. Nach Ablauf der Einspruchsfrist gelten die Ergebnisse als endgültig.

23. DEFINITIONEN
ETAPPE:
Eine Etappe kann aus mehreren Abschnitten (ZK-ZK = Sektion) bestehen. Eine Etappe kann mehrere Sektionen beinhalten. Zwischen zwei
Etappen müssen mindestens 8 Stunden Pause liegen.

SELBSTSTART:
Start zu einer GLP oder WP, sofort nach Ankunft am Startpunkt nach
eigenem Ermessen, indem das Team die Start-Messeinrichtung selbständig
passiert.

WERTUNGSVERLUST:
Das gemeldete Team ist nicht berechtigt, an der Kitzbüheler Alpenrallye teilzunehmen.

24. PUNKTEKATALOG
Gewertet wird nach einem Punktesystem – je weniger Punkte umso besser.

Strafpunkte

Nichterscheinen zur verbindlichen Teilnehmerbesprechung . . . . .1.000
Verspätung an einer ZK pro Minute . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100
Zu frühes Eintreffen an einer ZK pro Minute . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100
Nicht-Anfahren einer ZK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.000
Anfahren einer ZK oder DK aus der falschen Richtung . . . . . . . . . . . 500
Nicht-Anfahren einer DK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 500
Nicht-Teilnahme an oder Nicht-Erfüllung der gestellten Aufgabe und unerlaubtes Fahren entgegen der Fahrtrichtung in einer WP (auch Teil-WP)/GLP . . . . . . . . . . . . . . . . . 500
Über- oder Unterschreitung der Sollzeit bzw. Sollzeiten bei den bei WP pro 1/100 sec (max. 500 Punkte pro Sollzeit) GLP pro 1/10 sec . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Unerlaubtes Anhalten auf einer WP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
„Roll-WP“ – unerlaubtes Motor starten zwischen dem gelben WP-Schild (Vorankündigung WP) und den roten WP-Ziel-Schild (Ziel) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50*
„Roll-WP“ – Gang einlegen und Beschleunigen mit Motorkraft zwischen Gelben und Roten WP Schildern . . . . . . . . . . 100*
Umwerfen, Verschieben oder Auslassen eines Pylonen in einer WP pro Fall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20*
Verlust Roadbook (zusätzlich wird eine Gebühr von € 50,00 für ein Ersatz RB erhoben) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 250

Verstöße gegen die Service- und Reparaturbestimmungen:
1. Beanstandung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 500
2. Beanstandung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.000
3. Beanstandung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . bis hin zum Wertungsverlust

Verstöße gegen die Parc fermé-Bestimmungen:
1. Beanstandung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 250
2. Beanstandung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 500
3. Beanstandung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .bis hin zum Wertungsverlust Fahrzeugbesatzung:

Mitnahme einer 3. Person oder eines Hundes in der Alpenrallye-Sport plus od. Sport Wertung
1. Beanstandung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 500
2. Beanstandung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wertungsverlust
Fehlen eines Fahrers (pro Etappe): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 500

Anwesenheit einer nicht angemeldeten Person in der Alpenrallye-Classic od. Exceptional Wertung (pro Etappe)
1. Beanstandung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 500
2. Beanstandung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .bis hin zum Wertungsverlust

Nichtentfernen bzw. Abkleben von Startnummern vorhergehender
Veranstaltungen bzw. konkurrierender Fremdwerbung
1. Beanstandung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 400
2. Beanstandung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.000

Fehlen einer Startnummer oder eines Rallyeschildes oder verdecken der Kennzeichen . . . . . . . . . . . . . . 1.000
Fehlender Aufkleber Technische Abnahme . . . . . . Nichtzulassung zum Start und/oder Wertungsverlust
1. Verkehrsverstoß . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100
2. Verkehrsverstoß . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 300
3. Verkehrsverstoß und/oder Übersteigen der maximal erlaubten Höchstgeschwindigkeit
von 50 % (lt. StVO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wertungsverlust
Fehlen eines Fahrers, oder Anwesenheit einer (nicht angemeldeten) Person im Fahrzeug . . . . . . . . . . . . . . . 500
Sport plus Wertung: Verstoß gegen Messmittel (je Verstoß) . . . . . . . . 1.000
Berichtigung oder Änderung in der Zeitkarte ohne Bestätigung des Funktionärs. . . . . . . . Wertungsverlust
Abfahren der Strecke außerhalb des Veranstalter-Zeitplans . . . . . .1.000
Absichtliche Behinderung anderer, Blockieren der Strecke, Behinderung anderer beim Überholen oder
unsportliches Verhalten . . . . . . . . . . . . . . . . . . bis zum Wertungsverlust
Verlust der Bordkarte (Zeitkarte) nach dem Start. . . . . . . . . . . . . . . 500
Nicht abgeben der Bordkarte (Zeitkarte). . . . . . . . . . . Wertungsverlust

* Zusätzlich zu den Zeit-Punkten

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